Stadtelternrat Georgsmarienhütte
In jeder Gemeinde oder Stadt mit mehr als zwei Schulen wird ein Stadtelternrat gewählt. Dieser setzt sich aus je zwei gewählten Vertretern aus den Schulelternräten aller 11 Schulen im Stadtgebiet zusammen und wird in der Regel für zwei Jahre gewählt. Hierdurch erhalten wir Eltern eine wichtige Vertretung in der wir durch unsere Arbeit Einfluss auf die Schullandschaft in Georgsmarienhütte nehmen können. Dabei ist uns der Austausch unter den verschiedenen Schulformen wichtig.
Im Rahmen unserer ehrenamtlichen Arbeit als Elternvertreter...
- machen wir uns für die Interessen der Eltern gegenüber der Stadt als Schulträger stark
- beraten wir über aktuelle schulpolitische Themen und vertreten die Interessen der Eltern in politischen Gremien
Wir arbeiten eng mit der Verwaltung und den politischen Entscheidungsträgern der Stadt Georgsmarienhütte zusammen. Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Stadtelternrates sind die §§ 97 bis 100 des Niedersächsischen Schulgesetzes (unten verlinkt). Unsere öffentlichen Sitzungen finden in der Regel vierteljährlich statt, um stets bei aktuellen politischen und schulstrukturellen Themen auf dem neuesten Stand zu sein. Interessierte Eltern sind dazu herzlich eingeladen.